2024: Änderungen in der Sozialversicherung und Steuer

Einige sozialversicherungs- und steuerrechtliche Änderungen erwarten uns und auch dich im Jahr 2024. Was sich nun ändert und welche Auswirkungen das hat, und auf was wir uns alle einstellen müssen, erfährst du kompakt in diesem Blogbeitrag.

2024: Änderungen in der Sozialversicherung und Steuer

Das neue Jahr bringt einige Änderungen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung, der Steuer und im Arbeitsrecht mit. Wir haben die vier wesentlichen Änderungen hier für dich zusammengefasst.

1. Grundfreibetrag wird angehoben. Mehr Nettoeinkommen.

Ab Januar 2024 gibt es mehr Nettoeinkommen. Für alle! Denn der Grundfreibetrag wird angehoben. Bis zu diesem Betrag bleiben deine Einkünfte steuerfrei. Als Einkünfte gelten hier nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch Renten und zum Beispiel Mieteinnahmen. Der Grundfreibetrag ist damit der wichtigste Steuerfreibetrag.

Er steigt von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Das ist eine Anhebung um 696 Euro. Ein höherer Grundfreibetrag führt grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer und damit zu einem höheren Nettolohn.

2. Rentenansprüche und Sozialabgaben

In 2024 ändern sich die Werte wieviel du verdienen musst, um einen Rentenpunkt für die spätere gesetzliche Altersrente zu erwerben. Bekam man in 2023 noch einen ganzen Rentenpunkt für ein jährliches Bruttoeinkommen bis zu 43,142 Euro, so musst du ab 2024 einen Jahresbruttolohn von mindestens 45.358 Euro erarbeiten, um einen Rentenpunkt zu bekommen. Verdienst du weniger? Dann bekommst du nur einen anteiligen Punkt. Verdienst du mehr, erhältst du bis zu einem Jahresbrutto von 90.600 Euro maximal 2 Rentenpunkte. Aktuell bekommst du für einen Rentenpunkt eine monatliche Rente in Höhe von 37,60 Euro. Um diese Zahl greifbar zu machen: Verdienst du 40 Jahre mindestens 45.358 Euro Brutto im Jahr, erhälts du – rein rechnerisch (40 Arbeitsjahre x 37,60 Euro) – eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.504 Euro. Davon gehen dann noch die Sozialabgaben und Steuern ab.

Für Gutverdiener steigen in 2024 die Sozialabgaben. Das liegt an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. Bis zu diesem Einkommen, werden nämlich die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhoben.

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise auf 5.175 Euro pro Monat. 2023 betrug die Beitragsbemessungsgrenze noch 59.850 Euro pro Jahr beziehungsweise 4.987, 50 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, zahlt nun erstmalig mehr als 1.000 Euro im Monat für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

3. E-Rezept und Krankschreibungen

Nach einer längeren Übergangsphase, nach der sich Arztpraxen, Krankenkassen und Apotheken, umstellen konnten, ist seit dem 01. Januar 2024 das elektronische Rezept (E-Rezept) verpflichtend. Dieses kann dann entweder über die elektronische Gesundheitskarte, per App oder mittels Ausdruck auf Papier eingelöst werden. Das E-Rezept ist damit kompfortabler und führt dazu, dass man für ein Folgerezept nicht mehr in die Arztpraxis muss.

Du musst in 2024 übrigens auch nicht mehr für eine Krankschreibung in die Praxis. Das ist aber nur der Fall, wenn du der Arztpraxis bekannt bist und es sich nicht um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, wegen der du dich krankschreiben lassen möchtest. Ist dies nicht der Fall stellt die Arztpraxis eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage aus übermittelt diese elektronisch an uns.

4. Minijobgrenze und Mindestlohn

2024 klettert der bundesweit gültige Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Die Pflegemindestlöhne sind übrigens deutlich höher. Hier erfährst du mehr über den Mindestlohn in der Pflege.

Gleichzeitig wird 2024 die Minijobgrenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich angehoben. Bis zu dieser Grenze dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Minijob sozialversicherungsfrei tätig sein.