Tariflohnerhöhung Zeitarbeit ab Oktober 2024

Nach intensiven Verhandlungen haben sich am 01. März 2024 die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss zu den Entgelt- und Manteltarifverträgen der BAP und iGZ Tarifwerke geeinigt. Erfahre mehr.

Forderungen der Gewerkschaften

Mit folgenden Forderungen sind die DGB-Gewerkschaften in die Verhandlung gegangen:

  • Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent
  • bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten

Verhandlungsergebnis

Das Verhandlungsergebnis vom 01. März beinhaltet Folgendes:

Entgelttarifverträge BAP und iGZ

  • Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.10.2024 um 3,7 %,
  • Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.03.2025 um 3,8 %,
  • bei einer Laufzeit von 18 Monaten.

Folgende Stundenentgelte für die Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB wurden vereinbart:

Stundenentgelte nach Entgeltgruppen
Entgeltgruppe Stundenentgelte ab 01.10.2024 in Euro Stundenentgelte ab 01.03.2025 in Euro
Entgeltgruppe 1 14,00 14,53
Entgeltgruppe 2a 14,31 14,85
Entgeltgruppe 2b 14,67 15,23
Entgeltgruppe 3 15,62 16,21
Entgeltgruppe 4 16,51 17,14
Entgeltgruppe 5 18,51 19,21
Entgeltgruppe 6 20,55 21,33
Entgeltgruppe 7 23,91 24,82
Entgeltgruppe 8 25,60 26,57
Entgeltgruppe 9 26,85 27,87

Die zuvor seitens der Gewerkschaften gekündigten Entgelttarifverträge werden mit Wirkung zum 01.04.2024 wieder in Kraft gesetzt und können erstmalig zum 30.09.2025 erneut gekündigt werden.

Manteltarifverträge BAP und iGZ

Zu den Manteltarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB wurde Folgendes vereinbart:

Jahressonderzahlungen

Bereits mit Tarifabschluss vom 18.12.2019 wurde vereinbart, dass die Jahressonderzahlungen ab dem 01.01.2024 tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppen (EG) 4 der Entgeltrahmentarifverträge BAP/DGB bzw. iGZ/DGB angepasst werden. Klarstellend einigten sich die Tarifvertragsparteien hierzu auf folgende Beträge:

Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Betriebszugehörigkeit Urlaubsgeld 2024 Weihnachtsgeld 2024 Urlaubsgeld 2025
nach dem sechsten Monat 207,00 € 214,66 € 222,82 €
im zweiten und dritten Jahr 310,50 € 321,99 € 334,23 €
ab dem vierten Jahr 414,00 € 429,32 € 445,63 €

Die Jahressonderzahlungen werden auch zukünftig tarifdynamisch auf Basis der EG 4 angepasst.

Mindestlohntarifvertrag

Die Tarifvertragsparteien einigten sich außerdem darauf, einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen, dessen Mindestlöhne identisch sind mit den in diesem Verhandlungsergebnis vereinbarten Stundenentgelten der EG 1. Sie werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorschlagen, den Mindestlohntarifvertrag als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen.

Erklärungsfrist

Die Tarifvertragsparteien vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 19.03.2024.