Pflegebemessungsgesetz ab 01. Juli 2023: Neue Regelungen für Pflegeassistent:innen

Am 01. Juli 2023 tritt in Deutschland ein neues Pflegebemessungsgesetz in Kraft, das wichtige Veränderungen für die Pflegebranche im Allgemeinen und die Zeitarbeit in der Pflege mit sich bringt. Insbesondere für Pflegeassistent:innen wird sich einiges ändern. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genauen Blick auf die neuen Regelungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen in der Pflege.

Verbesserter Personalschlüssel

Das neue Pflegebemessungsgesetz sieht eine Anpassung des Personalschlüssels vor, der die Anzahl der Pflegekräfte in Relation zu den pflegebedürftigen Personen definiert. Dies betrifft auch die Beschäftigung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern. Mit dem neuen Gesetz wird eine bessere Personalausstattung in der Pflege angestrebt, um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Die erhöhte Anzahl an Pflegeassistent:innen ermöglicht es, auf individuelle Bedürfnisse der Pflegebedürftigen besser einzugehen und die Arbeitsbelastung für das Pflegepersonal zu reduzieren.

Mehr Verantwortung für Pflegeassistent:innen

Mit dem neuen Gesetz erhalten Pflegeassistenten eine größere Verantwortung und neue Handlungsspielräume. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den examinierten Pflegekräften eigenständig pflegerische Tätigkeiten übernehmen können, die bisher ausschließlich den examinierten Fachkräften vorbehalten waren. Dies ermöglicht den Pflegehelfern eine Weiterentwicklung ihrer beruflichen Fähigkeiten und eröffnet neue Karriereperspektiven in der Pflege. Mit dem neuen Gesetzt werden die Begriffe QN1 bis QN4 eingeführt. Die Abkürzung QN steht für „Qualitätsniveau“ eines Mitarbeitenden in der Pflege:

  • QN1 sind Hilfskräfte in der Hauswirtschaft,
  • QN2 ist die Qualifikation als Pflegehelfer:in,
  • QN3 sind die Pflegefachassistent:innen und
  • QN4 sind die Pflegefachkräfte.

Qualifizierung und Fortbildung

Das Pflegebemessungsgesetz setzt auch auf eine verstärkte Qualifizierung und Fortbildung der Pflegehelfer:innen. Durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen sollen diese dazu befähigt werden, ihre neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten optimal wahrnehmen zu können. Arbeitgeber in der Pflege sind daher gefordert, entsprechende Schulungen anzubieten und die Mitarbeitenden bei ihrer beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen. Dies stärkt nicht nur die Kompetenzen der Pflegehelfer:innen, sondern trägt auch zur Attraktivität des Berufs bei. Die QN2-Fortbildung wird übrigens berufsbegleitend angeboten. Das heißt: du kannst weiter arbeiten und dich zusätzlich qualifizieren. Bei anbosa erhält übrigens jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen Bildungsgutschein in Höhe von 450 Euro für Fort- und Weiterbildungen.

Auswirkungen auf die Zeitarbeit Pflege

Das neue Pflegebemessungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Zeitarbeit in der Pflegebranche. Die erhöhte Anzahl an Pflegeassistent:innen eröffnet neue Möglichkeiten für Zeitarbeitsunternehmen, qualifizierte Mitarbeitende für kurz- oder langfristige Einsätze zu vermitteln. Gleichzeitig müssen Zeitarbeitsunternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen verfügen, um den Anforderungen des neuen Gesetzes gerecht zu werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und Fortbildungsanbietern kann hier von Vorteil sein.

Darf ich jetzt noch als Pflegehelfer:in arbeiten?

Ja, du darfst, denn sofort ändert sich für Pflegehelfer:innen nichts. Es ist wichtig zu wissen, dass die Umsetzung des Personalbemessungsgesetzes zwar ab dem 01. Juli 2023 beginnt, aber noch nicht vollständig erfolgen muss. Das heißt konkret: ab dem Monat Juli 2023 werden sich Pflege- und Gesundheitseinrichtungen langsam umstellen. Die vollständige Umsetzung muss aber erst bis zum Dezember 2025 erfolgen. Also erst einmal durchatmen. Jetzt direkt ändert sich noch nichts und du hast als Pflegeassistent:in genug Zeit, dich darauf einzustellen.