Netto-Lohnerhöhung in der Pflege! anbosa erhöht das Gehalt für Pflegekräfte

anbosa ist schon lange dafür bekannt, Pflegekräften bestmögliche Rahmenbedingungen und Top-Konditionen in der Zeitarbeit zu bieten. Unsere Mitarbeitenden erhalten nicht nur eine verbindliche Wunschdienstplanung mit verlässlichen Ruhephasen, sondern auch attraktive Stundenlöhne und Zuschläge. Als Dankeschön und Anerkennung für ihre Arbeit heben wir zum 01. April 2021 die Zeitzuschläge an und zwar spürbar! Zukünftig zahlen wir die Zuschläge nicht mehr auf den Tariflohn, sondern auf den vollen Stundenlohn. Und weil die meisten Zuschläge steuer- und beitragsfrei sind, bleibt deutlich mehr Netto übrig. Das ist eine Lohnerhöhung in der Pflege, die sich definitiv sehen lassen kann! Erfahre mehr.

Darum eine Lohnerhöhung in der Pflege

Pflegekräfte leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Gleichzeitig sind sie in ihrem Arbeitsalltag oft hohen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Das geht nicht selten zu Lasten der Gesundheit. Klar, dass deshalb die Arbeit in der Pflege deutlich mehr wertgeschätzt werden muss – vor allem finanziell. Es ist höchste Zeit für eine spürbare Lohnerhöhung in der Pflege.

Lohnerhöhung in der Pflege! So funktioniert’s richtig

anbosa bietet Pflegekräften bestmögliche Rahmenbedingungen und Top-Konditionen. Und deshalb gab es in den letzten Jahren immer wieder eine Lohnerhöhung in der Pflege. Nicht nur, weil es der Tarifvertrag vorschreibt. Sondern vor allem, weil wir die Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebührend honorieren wollen.

Leider haben Erhöhungen des Arbeitslohns nicht immer den gewünschten Effekt. Wer mehr Lohn bekommt, muss nämlich einen guten Teil davon gleich wieder an das Finanzamt abgeben. Hier gibt es einen eleganteren Weg, wie mehr Netto vom Brutto übrig bleibt und der führt über die Zuschläge.

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Netto-Lohnerhöhung in der Pflege durch die Anhebung der Zeitzuschläge

Aus finanzieller Sicht lohnen sich besonders die SFN-Zuschläge, also die Zeitzuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, wie Du in unserem Beitrag “Zulagen und Zuschläge” erfahren kannst. Weil sie in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sind, verdienst Du als Pflegekraft die SFN-Zuschläge Netto wie Brutto. Wenn wir also die SFN-Zuschläge erhöhen, dann geben wir die Lohnerhöhung in der Pflege 1:1 und ohne Umweg über das Finanzamt und die Sozialversicherungen an dich weiter.

Ab 1. April 2021 zahlen wir deshalb Zuschläge auf den vollen Stundenlohn und nicht länger auf den Tariflohn!

Unsere Zuschläge, können sich übrigens sehen lassen. Wir bezahlen 25,00 Prozent für die Arbeit am Samstag (13:00–20:00 Uhr), in der Nacht (20:00–06:00 Uhr) und für Mehrarbeit. 50,00 Prozent für die Arbeit am Sonntag und 100,00 Prozent für die Arbeit am Feiertag.

Lohnerhöhung in der Pflege – Rechenbeispiel

Die Umstellung der Zuschläge auf den vollen Stundenlohn ist eine spürbare Lohnerhöhung. Das Rechenbeispiel verdeutlicht, wie sehr unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihr profitieren:

Anne ist Altenpflegerin und arbeitet bei anbosa in Vollzeit (7 Std. täglich, 35 Wochenstunden, 151,67 Stunden pro Monat). Sie erhält 22,00 Euro Stundenlohn und ab 01. April 13,53 Euro Tariflohn (Entgeltgruppe 4). Durch die aktuelle Zuschlagsberechnung auf Basis des Tariflohns verdient Anne 3,38 Euro pro Stunde im Nachtdienst (ND). Durch die neue Zuschlagsberechnung auf Basis des Stundenlohns erhält sie stolze 5,50 Euro! Anne verdient also pro Stunde im ND nicht länger 25,38 Euro sondern 27,50 Euro durch die Umstellung auf die vollen Zeitzuschläge. Durch die Lohnerhöhung in der Pflege erhält die Altenpflegerin soviel mehr Geld im ND bei anbosa – und zwar brutto wie netto:

  • pro Stunde: 2,12 Euro,
  • pro Tag: 14,84 Euro und
  • pro Monat: 321,54 Euro.
Rechenbeispiel Lohnerhöhung in der Pflege; Stundenlohn: 22,00 Euro; Tariflohn: 13,53 Euro
Zuschlag Zuschlag auf Tariflohn Zuschlag auf Stundenlohn Lohnerhöhung pro Stunde
Nacht*, Samstag, Mehrarbeit 3,38 Euro 5,50 Euro 2,12 Euro (*netto)
Sonntag 6,76 Euro 11,00 Euro 4,24 Euro (netto)
Feiertag 13,53 Euro 22,00 Euro 8,47 Euro (netto)

Lohnerhöhung in der Pflege – sieh’ dir unser Video an

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