Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit: anbosa ohne Beanstandungen

Vier Stunden lang wurden Arbeitsverträge, Überlassungsunterlagen, Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und zahlreiche weitere Dokumente geprüft. Das Ergebnis, über das wir uns sehr freuen: Die Betriebsprüfung der anbosa Personaldienstleistungen GmbH verlief ohne Beanstandungen.

Am 14. Juli 2026 führte die Bundesagentur für Arbeit eine umfassende Betriebsprüfung in unseren Geschäftsräumen in Berlin durch. Zwei Prüffachkräfte nahmen dabei die Organisation und Durchführung unserer Arbeitnehmerüberlassung genau unter die Lupe.

Das Ergebnis bestätigte unseren Anspruch, Arbeitnehmerüberlassung zuverlässig, transparent und verantwortungsbewusst zu gestalten.

Betriebsprüfung der Arbeitnehmerüberlassung bei anbosa ohne Beanstandungen

Was wird bei einer Betriebsprüfung kontrolliert?

Unternehmen, die Beschäftigte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einsetzen, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Die Bundesagentur für Arbeit überprüft Erlaubnisinhaber regelmäßig, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese Kontrollen dienen insbesondere dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Weitere Informationen dazu stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite bereit.

Die rechtliche Grundlage bildet vor allem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Danach kann die Erlaubnisbehörde Auskünfte und geschäftliche Unterlagen anfordern sowie in begründeten Fällen Prüfungen in den Geschäftsräumen eines Verleihunternehmens durchführen. Geregelt ist dies insbesondere in § 7 AÜG.

Bei unserer Betriebsprüfung wurden unter anderem folgende Bereiche kontrolliert:

  • Arbeitsverträge sowie ergänzende Vereinbarungen,
  • die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten,
  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge und Konkretisierungen,
  • Entgeltabrechnungen,
  • Arbeitszeit- und Pausennachweise,
  • Urlaubsanträge und Anträge auf Freizeitausgleich,
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,
  • Unterlagen zu beendeten Arbeitsverhältnissen,
  • aufenthaltsrechtliche Nachweise,
  • die Anwendung der geltenden Tarifverträge,
  • Branchenzuschlagstarifverträge,
  • die Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes,
  • Unterlagen zum Arbeitsschutz sowie
  • Nachweise über Erst- und Folgeunterweisungen.

Für einen Teil der Unterlagen umfasste der Prüfungszeitraum die vergangenen 24 abgerechneten Monate. Entsprechend gründlich fiel die Kontrolle aus.

Vier Stunden intensive Prüfung

Die Prüfung dauerte insgesamt rund vier Stunden. Dabei konnten die Prüffachkräfte auf die angeforderten Unterlagen und unsere digital organisierten Personalakten zugreifen.

Sämtliche Fragen konnten unmittelbar beantwortet und die erforderlichen Nachweise vollständig vorgelegt werden. Die konsequente Dokumentation unserer Abläufe machte es möglich, auch umfangreiche Unterlagen schnell und nachvollziehbar bereitzustellen.

Am Ende stand ein rundum positives Ergebnis: Es wurden keine Mängel festgestellt.

Großes Lob für unsere Unternehmensführung

Besonders gefreut hat uns nicht nur das Ergebnis selbst, sondern auch die persönliche Rückmeldung der beiden Prüffachkräfte.

Sie lobten ausdrücklich die Qualität unserer Unterlagen, die nachvollziehbare Organisation und die professionelle Führung unseres Unternehmens. Sinngemäß erklärten sie, schon lange kein mehr so gut geführtes Unternehmen geprüft zu haben.

Eine solche Rückmeldung macht uns stolz. Sie ist vor allem eine Anerkennung für die sorgfältige Arbeit unseres gesamten Büroteams, das jeden Tag dafür sorgt, dass Verträge, Abrechnungen, Arbeitszeiten, Unterweisungen und Einsatzunterlagen vollständig und korrekt bearbeitet werden.

Was das Ergebnis für unsere Beschäftigten bedeutet

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Beschäftigung bei anbosa auf klaren, verlässlichen und gesetzeskonformen Strukturen basiert.

Dazu gehören insbesondere:

  • verständliche und vollständige Arbeitsverträge,
  • eine korrekte und nachvollziehbare Vergütung,
  • die ordnungsgemäße Erfassung der Arbeitszeiten,
  • die Anwendung der geltenden Tarifregelungen,
  • der Schutz ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche,
  • regelmäßige Arbeitsschutzunterweisungen und
  • feste Ansprechpersonen bei Fragen oder Problemen.

Wer bei anbosa arbeitet, soll nicht nur einen passenden Arbeitsplatz finden. Unsere Beschäftigten sollen sich auch darauf verlassen können, dass im Hintergrund alles ordentlich organisiert ist.

Mehr über die Arbeit bei uns erfahren Sie auf unserer Seite Zeitarbeit für Pflegekräfte.

Ein verlässlicher Partner für Pflegeeinrichtungen

Auch für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste ist das Prüfungsergebnis ein wichtiges Signal.

Arbeitnehmerüberlassung verlangt mehr als eine schnelle Besetzung offener Dienste. Sie erfordert Erfahrung, verlässliche Prozesse und die konsequente Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorgaben.

Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir die Arbeitnehmerüberlassung professionell organisieren und die dazugehörigen Arbeitgeberpflichten ernst nehmen. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten – für unsere Beschäftigten ebenso wie für die Einrichtungen, in denen sie eingesetzt werden.

Weitere Informationen für Einrichtungen finden Sie unter Zeitarbeit in Pflege und Medizin.

Verantwortung zeigt sich im Alltag

Eine mängelfreie Betriebsprüfung ist für uns kein Anlass, sich zurückzulehnen. Vielmehr bestätigt sie den Weg, den wir seit vielen Jahren verfolgen.

Klare Prozesse, sorgfältige Dokumentation, regelmäßige Unterweisungen und eine faire Zusammenarbeit sind keine Aufgaben, die erst kurz vor einer Prüfung wichtig werden. Sie gehören bei anbosa zum täglichen Geschäft.

Wir bedanken uns bei unserem gesamten Team für die gewissenhafte Arbeit und bei den Prüffachkräften für die professionelle und angenehme Durchführung der Betriebsprüfung.

Vier Stunden intensive Kontrolle, keine Beanstandungen und ein großes Lob für unsere Unternehmensführung – besser hätte die Prüfung für anbosa nicht ausfallen können.